1. Was ist der rechtliche Rahmen der Personalüberlassung?
Alle Fachkräfte sind bei 3H-Vision fest angestellt, sozialversichert und tariflich entlohnt. Wir arbeiten vollumfänglich AÜG-konform (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) und verfügen über die erforderliche Genehmigung zur Überlassung. Gleichbehandlung (Equal Pay) und Höchstüberlassungsdauer (18 Monate, ggf. abweichend durch Tarifvertrag) werden eingehalten.
2. Wie schnell können Einsätze starten?
Unsere Reaktionszeit beträgt in der Regel 24–72 Stunden. Damit reagieren wir kurzfristig auf Personalengpässe – flexibel und zuverlässig.
3. Welche Fachbereiche deckt 3H-Vision ab?
Wir stellen Personal aus folgenden Bereichen zur Verfügung:
- MTR/MTRA für CT, MRT, konventionelles Röntgen
- OP- und Praxisassistenz (OTA, MFA, ZMA)
- Pflegefachkräfte (Station, IMC, Anästhesie, Intensiv)
- Diagnostik- & Dialyseassistenz (EEG, EKG, Echo, Endoskopie, Dialyse)
4. Was sind die Vorteile für Kliniken und Praxen?
- Schnelle Entlastung bei Personalausfällen ohne langfristige Bindung
- Rechtssicherheit und transparente Prozesse
- Alles aus einer Hand: Recruiting, Einsatzsteuerung, Abrechnung
5. Gibt es rechtliche Risiken oder Pflichten für Einrichtungen?
Kliniken sind verpflichtet, überlassene Mitarbeitende über relevante betriebliche Regelungen (z. B. Sicherheitsvorschriften) zu informieren. Zudem greifen Arbeitszeitgesetz, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und Auswahlverantwortung seitens des Dienstleisters.
6. Wie funktioniert die Zusammenarbeit konkret?
Gemeinsam definieren wir Anforderungen: Qualifikation, Einsatzdauer, ArbeitsbereichStändige persönliche Ansprechpersonen sichern individuelle BetreuungRückmeldungs- und Qualitätssicherungssysteme gewährleisten Ihren Anspruch